Umstrukturierungsplan zur Wiederherstellung der Rentabilität
Beratung und Ausarbeitung Ihres Umstrukturierungsplans
Wir erstellen Ihren Umstrukturierungsplan zur Wiederherstellung der Rentabilität Ihres Unternehmens.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch zur Fördermitteln für Unternehmen in Schwierigkeiten und helfen Ihnen bei der Antragstellung.
Rufen Sie uns an und lassen Sie sich persönlich beraten. Unsere Berater sind telefonisch und per Mail erreichbar. Gerne können Sie uns auch einen Rückruftermin nennen.
Lesen Sie jetzt alle Informationen zum Thema Umstrukturierungsplan für Unternehmen in Schwierigkeiten.
Erster Schritt im Umstrukturierungsplan – Umstrukturierungsbeihilfen beantragen
Beratung und Unterstützung bei der Beantragung
Müssen Sie einen Umstrukturierungsplan erstellen oder erstellen lassen, ist der erste Schritt zu schauen, ob Sie berechtigt sind Umstrukturierungsbeihilfen zu erhalten. Grundsätzlich sind Unternehmen in Schwierigkeiten nach EU-Recht von finanziellen Beihilfen ausgeschlossen. Es gibt aber Ausnahmen, die vorsehen, dass Sie bei der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden. Diese sogenannten Umstrukturierungsbeihilfen sehen eine finanzielle Unterstützung im Rahmen eines realistischen und weitreichenden Umstrukturierungsplans vor. Zum Erhalt der Umstrukturierungsbeihilfen muss der Umstrukturierungsplan gewährleisten, dass eine angemessene Lastenverteilung, ein angemessener Eigenbeitrag und eine Wettbewerbsverfälschung ausgeschlossen sind.
Ziele Umstrukturierungsplan nach EU-Recht
Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität
Die Ziele des Umstrukturierungsplans werden nach EU-Recht genau vorgegeben. Vorgeschrieben sind folgende Punkte:
- die Reorganisation und Rationalisierung der Tätigkeiten des jeweiligen Unternehmens auf einer effizienteren Grundlage
- Rückzug aus defizitären Geschäftsbereichen
- Umstrukturierung der Geschäftsbereiche, die wettbewerbsfähig sein können
- Diversifizierung durch Aufnahme neuer rentabler Tätigkeiten
- Kapitalzufuhr
- Schuldenabbau bestehender Gläubiger
Inhalt Umstrukturierungsplan nach EU-Recht
Auch der Inhalt des Umstrukturierungsplans ist nach EU-Recht vorgegeben und kann nicht frei entschieden werden. Das EU-Recht sieht vor, dass die Ursachen für die Schwierigkeiten genannt werden. Die Schwächen des Unternehmens müssen detailliert aufgeführt und analysiert werden. Außerdem muss der Umstrukturierungsplan enthalten mit welchen Maßnahmen die Schwierigkeiten behoben werden sollen. Liegen die Schwierigkeiten in den Fehlern des Managements begründet, muss dargelegt werden, dass Änderungen am Management vorgenommen werden. Auch die zu erwartenden Ergebnisse der Umstrukturierung müssen im Umstrukturierungsplan enthalten sein.
Unternehmensberatung erstellt Ihren Umstrukturierungsplan
Know-how und Objektivität zu Ihrem Vorteil
Viele Unternehmen handeln in Krisensituationen gleich. Leider schauen die Verantwortlichen nicht genau oder zu spät hin und machen einen großen Bogen um die Realität. So unangenehm eine Krise des Unternehmens auch ist, je schneller Sie handeln, desto besser lässt sie sich bewältigen.
Als Unternehmensberatung unterstützen wir Unternehmen in Schwierigkeiten und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Umstrukturierungsplan. Gerne begleiten wir Sie während aller Schritte, die notwendig sind, um Ihr Unternehmen aus den Schwierigkeiten herauszuführen.
Als neutrale Dritte und mit Know-how als Unternehmensberatung können wir die Situation objektiv analysieren und Lösungswege erarbeiten.
BAFA-Förderung der Beratungskosten
Der Staat will, dass Ihr Unternehmen überlebt und unterstützt Sie mit der BAFA-Förderung für die Beratungskosten. Eine Schwachstellenanalyse kann über das BAFA ebenso gefördert werden wie die Turn-Around-Beratung. Sind Sie interessiert, nehmen Sie kostenfrei Kontakt zu uns auf. Qualifizierte Berater stehen Ihrem Unternehmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Verfügung.