Unternehmen in Schwierigkeiten
Unternehmensberatung Noack berät Sie zu staatlichen Fördermitteln und Beihilfen
Unternehmensberatung Noack bietet Beratung und Unterstützung für Unternehmen in Schwierigkeiten.
Unser Anspruch ist es, passende Lösungen zu entwickeln und praxisnah und nachhaltig zu arbeiten. Von Berlin aus beraten wir Sie deutschlandweit in mehr als 20 Branchen.
Inhalt Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)
- Allgemeines zu Unternehmen in Schwierigkeiten
- Beratung zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit
- Beratungsinhalt und Inhalt des Beratungsberichtes
- Beratung und Krisenkommunikation
- Wer ist antragsberechtigt?
- Die Arten staatlicher Beihilfen
- Europäisches Beihilfeverbot
- Ausnahmen vom europäischen Beihilfeverbot
- Wie werden Unternehmen in Schwierigkeiten in Deutschland gefördert?
Allgemeines zu Unternehmen in Schwierigkeiten
Wettbewerbsfähigkeit mit Hilfe einer Unternehmensberatung wiederherstellen
Die Definition zu Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) lautet wie folgt: Kann ein Unternehmen Verluste nicht eindämmen und muss auf kurze oder mittlere Dauer seine Geschäftstätigkeit einstellen, befindet es sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sagen dazu: Unternehmen in Schwierigkeiten bedürfen einer intensiven Hilfestellung, die durch die Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung sichergestellt werden soll.
Die wirtschaftliche Schieflage kann mit Fördermaßnahmen, zum Beispiel Umstrukturierungsbeihilfen, beseitigt werden. Das klingt zunächst einfach, ist es aber leider nicht. Die Fördermaßnahmen für Unternehmen in Schwierigkeiten unterliegen strengen Beschränkungen und auch die Definition, wann sich ein Unternehmen in Schwierigkeiten befindet, ist engmaschig.
Beratung zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit
Die Richtlinien sehen einen erhöhten Zuschusssatz für die Unternehmenssicherungsberatung und die Folgeberatung vor. Der Zuschuss der Beratungskosten kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Beratung die Beseitigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten zum Ziel hat. Der Inhalt der Beratung ist dabei nicht frei wählbar, sondern fest definiert.
Beratungsinhalt und Inhalt des Beratungsberichtes
Die Beratung muss in jedem Fall die Analyse des IST-Zustandes zum Inhalt haben. Nach der IST-Aufnahme hat die Unternehmensberatung die Aufgabe Maßnahmen vorzustellen, die geeignet sind die wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu beseitigen. Stellt sich nach der Sicherungsberatung heraus, dass diese vertieft werden muss, kann eine Folgeberatung erfolgen.
Im Beratungsbericht muss in jedem Fall die Antragsberechtigung nachgewiesen werden. Die Rahmenrichtlinie hat zum Inhalt des Beratungsberichts eine Liste bereitgestellt nach der gearbeitet werden muss.
Beratung und Krisenkommunikation
Wie schaffen Sie den Turnaround?
Eines haben viele Krisensituationen in Unternehmen oftmals gemeinsam. Es wird viel zu spät gehandelt. Dabei ist die Beratung und Krisenkommunikation der Grundstein für einen erfolgreichen Turnaround. Die externe Beratungsförderung ist nicht umsonst an die Gewährung von Beihilfen gekoppelt. Zur Gewährung der Umstrukturierungsbeihilfen muss ein Umstrukturierungsplan erarbeitet werden, wenn die wirtschaftliche Rentabilität wiederhergestellt werden muss. Entsprechend Lösungen sollten von Dritten erarbeitet werden, denn oftmals fällt der Blick auf die Probleme als Inhaber oder Geschäftsführer schwer. Die Beihilferegelungen zur Umstrukturierung und Erreichen der Rentabilität sind komplex und streng geregelt.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die die nachfolgend aufgeführten Kriterien erfüllen. Die Antragsberechtigung ist in Nr. III 2.1 der Rahmenrichtlinie über die Förderung von unternehmerischen Know-hows festgehalten. Auch Unternehmen die sich zwar nicht aktuell, aber in naher Zukunft wie z.B. aufgrund des Wegfalls eines Großkunden, in einer Schieflage befinden werden, können eine Förderung nach den Bedingungen für Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten.
Definition GmbH in Schwierigkeiten
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, wenn mehr als die Hälfte des Stammkapitals „verloren“ ist. Die Europäische Kommission gibt vor, dass zur genauen Verlustfeststellung die Rücklagen des Unternehmens abgezogen werden müssen. Ergibt sich daraus ein negativer kumulativer Betrag, der größer als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist, befindet sich die GmbH in Schwierigkeiten.
Definition Gesellschaften und Unternehmen in Schwierigkeiten
Bei Gesellschaften, in denen mindestens ein Teil der Anteilseigner unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haftet, wird diese Definition nicht auf das gezeichnete Kapital, sondern die gesamten, in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen, Eigenmittel angewendet.
Außerdem befinden sich Unternehmen immer in Schwierigkeiten, wenn die Firma Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist oder die Voraussetzungen zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt sind.
Definition Nicht-KMU Unternehmen in Schwierigkeiten
Unternehmen, die nicht zu den KMU zählen, befinden sich außerdem in Schwierigkeiten, sofern in den vergangenen zwei Jahren ihr buchwertbasierter Verschuldungsgrad über 7,5 und das Verhältnis von EBITDA zu den Zinsaufwendungen unter 1,0 liegt.
Einschränkungen der Bestimmungen
Die Definitionen der Unternehmen in Schwierigkeiten unterliegen Einschränkungen. So können neu gegründete Unternehmen bis drei Jahre nach der Gründung nicht in Schwierigkeiten geraten. Eine Ausnahme bilden nur KMU (kleine und mittlere Unternehmen), die sich im Insolvenzverfahren befinden oder die Voraussetzungen dazu erfüllen.
Eine Ausnahme bilden ebenfalls Gesellschaften, die einer größeren Unternehmensgruppe angehören, die in der Lage ist die wirtschaftlichen Probleme selbst zu beheben.
Des Weiteren sind Unternehmen ausgeschlossen, die im Steinkohlebergbau tätig sind sowie Finanzinstitute.
Die Arten staatlicher Beihilfen
Unternehmen in Schwierigkeiten: Rettungsbeihilfen als Liquiditätshilfen
Die staatlichen Beihilfen beinhalten in erster Linie sogenannte Rettungsbeihilfen. Diese Liquiditätshilfen sind angedacht, um in einem Zeitraum von sechs Monaten die Existenz des Unternehmens in Schwierigkeiten zu sichern. Die Rettungsbeihilfen betragen maximal 10 Millionen Euro und werden als Darlehen oder Bürgschaft gewährt.
Für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sind vorübergehende Umstrukturierungshilfen vorgesehen. Auch hier gilt eine Frist von sechs Monaten. Die Beihilfen werden in Form von existenzsichernden Darlehen oder Darlehensbürgschaften bis maximal 18 Monate gewährt.
Weiterhin sind auch Umstrukturierungsbeihilfen erhältlich, die über einen größeren Zeitraum angelegt sind und bei der Umsetzung eines realistischen Umstrukturierungsplans helfen sollen. Der Umstrukturierungsplan wird von der beauftragten Unternehmensberatung erarbeitet.
Unternehmen in Schwierigkeiten: Europäisches Beihilfeverbot
Aus den Leitlinien der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten:
Die Förderlandschaft zeigt ganz klar auf, dass Förderhilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) im Grundsatz nicht vorgesehen sind. Die Leitlinien der Europäischen Kommission wollen so eine Wettbewerbsverzerrung unter den Mitgliedsstaaten ausschließen. Die Leitlinien besagen, dass keine wettbewerbsverzerrenden Beihilfen gezahlt werden dürfen. Zudem soll das Produktivitätswachstum nicht gehemmt und der europäische Binnenmarkt nicht negativ beeinträchtigt werden.
Vereinfacht ausgedrückt, Unternehmen, die in der EU nicht aus eigener Kraft wettbewerbsfähig sind, erhalten keine Förderhilfen. Damit soll eine möglichst große und freie Chancengleichheit gewährt werden. Dennoch gibt es Ausnahmen vom Beihilfeverbot.
Ausnahmen vom europäischen Beihilfeverbot
Die Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt
Das Beihilfeverbot der Europäischen Union sieht Ausnahmen vor. Vertreten die Beihilfen gemeinsame europäische Interessen des EU-Binnenmarktes und führen sie wesentliche Verbesserungen herbei, die der Markt selbst nicht leisten kann, sind Beihilfen erlaubt.
Beispiele für die Ausnahme des Beihilfeverbots:
- Ist das Unternehmen in einer Region mit hoher Arbeitslosigkeit tätig, gilt dies als Ausnahme für das Beihilfeverbot.
- Arbeitet das Unternehmen in einer Region, in der es schwer ist neue Arbeitsplätze zu schaffen, kann es ebenfalls Beihilfen beantragen.
- Erbringt das Unternehmen einen wichtigen Dienst von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse oder kann dieser nicht vom Wettbewerb ersetzt werden, gilt auch in diesem Fall die Ausnahme des Beihilfeverbots.
Wie werden Unternehmen in Schwierigkeiten in Deutschland gefördert?
Bund und Länder bieten zahlreiche Programme, die Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) helfen und unterstützen sollen.
Unter anderem wird die Unternehmensberatung durch das BAFA gefördert, aber auch die Beratung durch Fördermittel-Berater.
Unternehmen in Schwierigkeiten und keine Lösung in Sicht?
Wir finden die Lösung zum Festpreis – Unternehmensberatung Noack
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