Rettungsbeihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten

Krisenmanagement und Unternehmensberatung für UiS

Unter bestimmten Voraussetzungen stehen Ihnen Rettungsbeihilfen für Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten zu. Wir bieten Ihnen Krisenmanagement und Unternehmensberatung für Unternehmen in Schwierigkeiten.

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Rettungsbeihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten

Rettungsbeihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten

Beratung zu den passenden Rettungsbeihilfen, Erstellung des Umstrukturierungsplanes und die Wiederherstellung Ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit- mit uns haben Sie einen kompetenten Partner in und nach der Unternehmenskrise an Ihrer Seite.

Anwendungsbereich für staatliche Rettungsbeihilfen

Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Geregelt wird die Antragsberechtigung für Rettungsbeihilfen in den Leitlinien der Europäischen Kommission Artikel 87 Absatz 3 EG-Vertrag. Grundsätzlich gilt, dass sich ein Unternehmen in Schwierigkeiten befindet, wenn es nicht in der Lage ist mit eigenen Mitteln die finanziellen Probleme zu bewältigen. In dieser Definition geht man von einem mittel- bis langfristigen Rahmen aus.

Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung gilt dabei, ist mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals verloren, gilt das Unternehmen als Unternehmen in Schwierigkeiten.

Für Gesellschaften mit unbeschränkter Haftung gelten die 50 % für die Eigenmittel, die aufgrund der Krise verloren sein müssen.

Erfüllt das Unternehmen die Voraussetzungen einer Insolvenz gilt es ebenfalls als antragsberechtigt.

Allgemeine Voraussetzungen für Rettungsbeihilfen

Rettungsbeihilfen werden als Sondermaßnahmen behandelt, die für höchstens sechs Monate gelten. Ihr konkreter Zweck besteht darin ein relevantes Unternehmen vor dem Aus zu retten und wieder auf den geraden Weg zu bringen. Rettungsbeihilfen dürfen nur als Kreditbürgschaften oder Kredite vergeben werden und müssen längstens 12 Monate nach der Auszahlung des letzten Teilbetrags zurückgezahlt werden. Die Rettung des Unternehmens darf keine gravierenden Auswirkungen auf den Markt oder andere EU-Mitgliedsstaaten haben. Grundsätzlich dürfen Rettungsbeihilfen nur einmal gewährt werden und dürfen keine Wettbewerbsverzerrung verursachen.

Rettungsbeihilfen: Unsere Leistungen für Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten

Rettungsbeihilfen lösen nur einen Teil des Problems

Die finanzielle Not ist die Folge einer Ursache. Rettungsbeihilfen, also Geld allein wird die Unternehmenskrise nicht lösen. Sie müssen die Ursache beheben, denn sonst dauert es nicht lange und die nächste Krise steht ins Haus.

Die Beseitigung der Krisenursache ist eine der Bedingungen zur Gewährung der Notdarlehen wie Rettungsbeihilfen auch genannt werden. Dazu ist ein Umstrukturierungsplan zu erstellen.

Der Umstrukturierungsplan muss sowohl eine genaue Analyse der Krisenursache enthalten als auch eine detaillierte Aufstellung der geplanten Maßnahmen. Der Umstrukturierungsplan richtet sich sehr individuell nach den Problemen des Unternehmens aus.

Einige Unternehmenskrise beruhen auf den Fehlern des Managements, andere werden durch Veränderungen am Markt verursacht.

Unsere Aufgabe als Unternehmensberatung ist eine genaue Analyse der Ursachen und die Erstellung eines schlüssigen Umstrukturierungsplans. Wir beraten Sie während des gesamten Zeitraumes und sind Ihnen ein kompetenter Berater bis Sie Ihre Unternehmenskrise erfolgreich überwunden haben.

Mit uns schaffen Sie den Turnaround

Oder warum Sie eine Unternehmensberatung an Ihre Seite holen sollten

Unternehmenskrisen sind immer und überall eine unschöne Situation, die mit schlaflosen Nächten und Existenzängsten einhergehen. Viele Unternehmen schaffen es nicht die Krise allein zu bewältigen, weil es schwer fällt als Beteiligter objektiv hinzusehen.

Holen Sie sich unsere Berater an Ihre Seite und schaffen Sie den Turnaround. Als objektive Dritte bringen wie auch das Know-how mit, das Sie so dringend benötigen. Und warum alleine kämpfen, wenn es im Team doch viel einfacher geht? Rufen Sie uns an und lassen Sie sich beraten.

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