Unternehmen in Schwierigkeiten KfW
KfW-Förderprodukte für Unternehmen in Schwierigkeiten beantragen
Unternehmen in Schwierigkeiten KfW: Unternehmen in Schwierigkeiten werden in Deutschland mit verschiedenen Fördermaßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt.
Unter anderem kommt das „Unternehmen in Schwierigkeiten KfW“ Förderprogramm in Frage.
Unsere Berater haben Ihnen eine kurze Übersicht zusammengefasst. Wünschen Sie eine persönliche Beratung und Unterstützung für die Antragstellung, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per Mail.
Information zu Unternehmen in Schwierigkeiten KfW
Schwieriges versucht verständlich zu beschreiben
Eine vollständige Definition als Merkblatt zur Definition „Unternehmen in Schwierigkeiten“ haben wir für Sie verlinkt.
Gerne fassen wir die doch etwas amtssprachlich gehaltene Information kurz für Sie zusammen.
Im EU Sprachgebrauch werden Subventionen als Beihilfen bezeichnet. Grundsätzlich sind diese sogenannten Beihilfen nach EU-Recht verboten, da sie negative Auswirkungen auf den Wettbewerb in der EU haben könnten. Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt aber auch die EU Beihilfen, wie zum Beispiel konkret die Unternehmen in Schwierigkeiten KfW-Förderprogramme. Zu den bekanntesten Beihilfeverordnungen zählen die De-minimis-Verordnungen und die Allgemeine Gruppenfreistellungs-verordnung (AGVO), die regeln welche Beihilfen und in welcher Höhe diese erlaubt sind.
Unternehmen in Schwierigkeiten KfW-Sonderprogramm 2020
Aus aktuellem Anlass der Corona-Krise
Aus aktuellem Anlass der Corona-Krise wurde das Unternehmen in Schwierigkeiten KfW Sonderprogramm 2020 verabschiedet. Das Förderziel sieht vor, dass die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abgemildert, bzw. aufgefangen werden.
Der KfW-Unternehmerkredit ermöglicht mittelständischen und großen Unternehmen, Einzelunternehmen und Freiberuflern, die seit mindestens 5 Jahren bestehen, eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland. Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union können besonders günstige Konditionen erhalten.
Wer ist antragsberechtigt?
Der Antragsteller mit seinem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, das sich mehrheitlich in Privatbesitz befindet, muss seinen Sitz in Deutschland haben oder mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften in Deutschland. Einzelunternehmer und Freiberufler müssen ihren Sitz ebenfalls in Deutschland haben oder im Ausland für Tochtergesellschaften in Deutschland.
Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie von unseren Beratern
Rufen Sie uns an und lassen Sie sich persönlich beraten: 030-91 51 92 12
Es ist gar nicht möglich mehrere Merkblätter in Kürze zusammenzufassen. Grundsätzlich steht Ihrem Unternehmen in Schwierigkeiten zu, aber die Bedingungen sind komplex.
Lassen Sie sich persönlich beraten. Für die Beratung können Sie sich die Kosten zu 100 % erstatten lassen. Das BAFA bietet aktuell für Unternehmen in Schwierigkeiten durch die Corona-Krise die Erstattung der Beratungskosten. Informationen dazu finden Sie hier.
Wir übernehmen die Erstberatung und die genaue Analyse Ihrer Situation. Daraus ergibt sich, ob Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten KfW-Fördermittel beantragen und die Krise lösen kann. Selbstverständlich lassen wir Sie zu keinem Zeitpunkt allein. Ob die Übernahme der Antragstellung, das Erstellung des Umstrukturierungsplanes oder die weiterführende Beratung, mit unseren Experten haben Sie jederzeit kompetente Unterstützung an Ihrer Seite.