Unternehmen in Schwierigkeiten Umstrukturierungshilfen
Liquiditätsprobleme mit staatlichen Beihilfen überwinden – raus aus der Krise
Wir bieten Ihnen Beratung zu allen erhältlichen Umstrukturierungshilfen, übernehmen die Antragstellung und sind Ihnen ein starker Partner, wenn sich Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten befindet.
Umstrukturierungshilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten sollen die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wiederherstellen. Doch Geld allein bringen die Probleme selten wieder in Ordnung. Ziel der Umstrukturierungshilfen ist es aktiv an den Problemen zu arbeiten und die Ursachen der finanziellen Schwierigkeiten zu beseitigen.
Rufen Sie uns an und lassen Sie sich persönlich beraten.
Auszug aus den Umstrukturierungshilfen nach den Europäischen Leitlinien
Grundsätzlich erlaubt die EU keine Rettungsbeihilfen, Umstrukturierungshilfen und Umstrukturierungsbeihilfen. Mit diesem Verbot sollen eine Wettbewerbsverzerrung und Wettbewerbsverfälschung vermieden werden. Im Rahmen der Europäischen Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten werden jedoch Umstrukturierungshilfen gewährt.
Sichern Sie sich im ersten Schritt die Beratungsförderung.
BAFA Beratungsförderung zu Umstrukturierungshilfen
Befindet sich Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten, erfüllt aber nicht oder noch nicht die Voraussetzungen für das Insolvenzverfahren, erhalten Sie die BAFA Beratungsförderung „Förderung unternehmerischen Know-hows“. Mit dieser Beratungsförderung zum Erhalt von Umstrukturierungshilfen erhalten Sie bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, aber maximal 2.700 EUR.
Da eine vorausgehende Beratung für einige Umstrukturierungshilfen Voraussetzung ist, sollten Sie schnell einen Termin bei einem unserer Berater vereinbaren.
Voraussetzungen zum Erhalt von Umstrukturierungshilfen
Der Höchstbetrag, der insgesamt als Rettungsbeihilfe, Umstrukturierungsbeihilfe oder Umstrukturierungshilfe gewährt wird, beträgt 10 Mio. EURO und darf auch nicht mit anderen Beihilfen kollidieren, bzw. dürfen diese den Höchstbetrag nicht überschreiten.
Die Umstrukturierungshilfen dürfen nur gewährt werden, wenn die staatliche Hilfe unvermeidbar ist. Das bedeutet, kann der Markt die Verbesserung nicht selbst herbeiführen, kann die Umstrukturierungshilfe gewährt werden.
Eine negative Auswirkung auf den Wettbewerb muss unbedingt vermieden werden.
Der Umstrukturierungsplan für Unternehmen in Schwierigkeiten
Umstrukturierungshilfen dürfen nicht zum Ausgleich früherer Verluste verwendet werden, wenn deren Ursachen nicht behoben wurden. Die staatlichen Hilfen sind also nicht dazu angedacht finanzielle Probleme aus vorherigen Zeiten zu lösen. Damit soll natürlich vermieden werden, dass sich Unternehmen in Schwierigkeiten auf Kosten staatlicher Hilfen sanieren, ohne, dass die ursächlichen Probleme jemals aktiv behoben wurden.
Die Gewährung der Umstrukturierungshilfen ist an die Umsetzung des Umstrukturierungsplans geknüpft.
In welcher Höhe werden Umstrukturierungshilfen gezahlt?
Rettungsbeihilfen müssen auf den Betrag begrenzt sein, der erforderlich ist, um das begünstigte Unternehmen sechs Monate lang weiterzuführen. Es ist also in jedem Fall nur von einem erforderlichen Minimum auszugehen.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Berater
Fördermittelberatung für UiS in Berlin und bundesweit
Liest man sich die Regularien für Umstrukturierungshilfen durch, wird man schnell feststellen, dass diese nicht ganz einfach zu verstehen sind. Wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Berater, die gemeinsam mit Ihnen den Antrag ausfüllen sowie weitergehend den Umstrukturierungsplan erstellen und abarbeiten. Sie müssen Ihre Krise nicht allein bewältigen. Mit unserem Know-how finden wir auch für Sie eine maßgeschneiderte Lösung und einen Weg raus aus der Krise. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich persönlich beraten. Wir beraten mehr als 20 Branchen in Berlin und bundesweit.