Unternehmen in Schwierigkeiten EU
EU-Definition „Unternehmen in Schwierigkeiten“
Unternehmen in Schwierigkeiten EU: Befindet sich Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten und müssen Sie finanzielle Hilfen beantragen, ist es wichtig um die Definition „Unternehmen in Schwierigkeiten EU“ zu wissen.
Die EU-Definition „Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert, welche Unternehmen beihilfeberechtigt sind und wann Unternehmen keine Hilfen erhalten.
Wir haben nachfolgend alle wichtigen Informationen zusammengestellt und beraten Sie gerne persönlich. Rufen Sie unsere Unternehmensberatung an und holen Sie sich in der Krise kompetente Unterstützung an Ihre Seite.
UiS in Schwierigkeiten EU: Wann ist ein Unternehmen beihilfeberechtigt?
Erfüllt Ihr Unternehmen die Voraussetzungen?
Ein Unternehmen in Schwierigkeiten muss die EU-Definition erfüllen, um Beihilfen zu erhalten. Wir nennen Ihnen die Voraussetzungen zu „Unternehmen in Schwierigkeiten EU“.
- Das Unternehmen muss sich im Insolvenzverfahren befinden oder die Voraussetzungen zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllen.
- Für Kapitalgesellschaften gilt: Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals muss aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten verloren sein.
- Für Personengesellschaften gilt: Mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel muss verloren sein.
- Das Unternehmen hat im Sinn der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten der Europäischen Kommission eine Rettungsbeihilfe erhalten und der Kredit wurde noch nicht zurückgezahlt oder die Garantie ist noch nicht erloschen beziehungsweise das Unternehmen hat eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und unterliegt immer noch einem Umstrukturierungsplan (Dieses Bewertungskriterium gilt nicht für die § 53a Abs. 6 und § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 Energiesteuergesetz).
- Der Verschuldungsgrad des Unternehmens muss in den vergangenen zwei Jahren über 7,5 und das anhand des EBITDA berechnete Zinsdeckungsverhältnis unter 1,0 liegen.
- KMU sind von den genannten Voraussetzungen, ausgenommen Punkt 1, ausgenommen.
Die Sonderstellung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass KMU, ausgenommen Punkt 1, nicht von den Voraussetzungen betroffen sind. Neu gegründete Unternehmen und KMU werden in den ersten drei Jahren grundsätzlich nicht als „Unternehmen in Schwierigkeiten EU“ bewertet. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme. Wurde über das Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder erfüllt das Unternehmen die Voraussetzungen zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, gilt die Sonderstellung nicht.
Unsere Einschätzung und unsere Leistungen als Unternehmensberatung
Unternehmensberatung Noack – wir beraten in Berlin und bundesweit
Tatsächlich ist es nicht immer ganz einfach zu wissen, ob ein Unternehmen in der Krise als ein „Unternehmen in Schwierigkeiten EU“ definiert wird. Ist eine klare Abgrenzung nicht möglich empfehlen wir eine genaue Analyse. Hinzu kommt das Risiko der Insolvenzantragspflicht, wenn Ihr Unternehmen in einer Krise steckt. Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne weiter und bieten Ihnen in Berlin und bundesweit alle Leistungen einer kompetenten Unternehmensberatung.
Mit unserem Netzwerk aus Unternehmensberater, Steuerberater und Rechtsanwalt können wir Sie in allen Fragen rund um Ihr Unternehmen beraten und betreuen. Ob Erstellung der Fortführungsprognose, des Sanierungsgutachtens, GmbH Ankauf oder Liquidation, lassen Sie uns gemeinsam nach einer Lösung suchen. Wir finden Sie. Das garantieren wir Ihnen.