Unternehmen in Schwierigkeiten Definition Corona
Fördermöglichkeiten für Unternehmen in der Corona-Krise
Unternehmen in Schwierigkeiten Definition Corona: Millionen Menschen sind von der Corona-Krise betroffen und bangen um ihre Existenz. Geht es Ihnen als Unternehmer genauso und Sie wissen nicht wie lange Sie noch durchhalten?
Für Unternehmen, die von der Corona Krise betroffen sind, werden Corona-Hilfen bereitgestellt, die zur Existenzsicherung ins Leben gerufen wurden.
Wir stellen Ihnen die „Unternehmen in Schwierigkeiten Definition Corona“ vor. Rufen Sie unsere Berater an und lassen Sie sich persönlich beraten. Wir analysieren für Sie, welche Corona-Beihilfen für Ihr Unternehmen geeignet sind.
Unternehmen in Schwierigkeiten Definition Corona: Einzelbeihilfen und Beihilfeprogramme
Neue Programme gegen die Corona-Krise
Der wirtschaftliche Schaden, den die Pandemie verursachen wird, ist noch nicht endgültig abzusehen. Um direkt Existenzen und Arbeitsplätze zu sichern, stellen Bund und Länder verschiedene Corona-Hilfen bereit.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die bis zum 31. Dezember 2019 nicht die Kriterien als Unternehmen in Schwierigkeiten erfüllten. Das bedeutet, Ihr Unternehmen dufte nicht bereits vor der Corona-Krise in finanziellen Schwierigkeiten sein.
Ob Ihr Unternehmen dieses Kriterium erfüllt, erfahren Sie in der kostenlosen Corona-Beratung. Die kostenlose Corona-Beratung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, finanziert. Die Beratungskosten werden bis zu einer Höhe von maximal 4.000 EUR übernommen.
Als externe Unternehmensberatung können wir Ihnen für Sie geeignete Corona-Hilfen aufzeigen und beantragen. Zudem ist es wichtig die Liquidität wiederherzustellen, neue Geschäftsfelder zu erschließen, möglicherweise eine Umstrukturierung vorzunehmen und verstärkt zu digitalisieren.
Wichtig zu wissen: Förderfähig sind nur konzeptionelle Beratungsleistungen. Reine Fördermittelberatungen sind nicht zulässig!
Unternehmen in Schwierigkeiten Definition Corona: die Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die durch die Covid-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Ihr Unternehmen muss auch für die Corona-Hilfen den Bedingungen der KMU- sowie die der De-minimis-Regelung erfüllen.
Als Unternehmensberatung sind wir verpflichtet im Antrag den konkreten Zusammenhang der finanziellen Schwierigkeiten und dem Coronavirus darzustellen.
Maßnahmen für KMU und große Unternehmen:
- Soforthilfen
- KfW-Sonderprogramm 2020
- KfW-Schnellkredit 2020
- Wirtschaftsstabilisierungsfonds
- Bürgschaften
- Steuerliche Hilfsmaßnahmen
- Unterstützungspaket für Start-ups
- Förderdatenbank des Bundes
- Kurzarbeitergeld
Unsere Leistungen für Unternehmen in Schwierigkeiten, verursacht durch den Coronavirus
Die rechtlichen Rahmenbedingungen in aller Ausführlichkeit an dieser Stelle zu beschreiben, würde Sie langweilen und vielleicht auch gar nicht interessieren, da Sie einfach ganz konkret wissen möchten, ob Sie für Corona-Hilfen in Frage kommen.
Rufen Sie uns an und lassen Sie sich persönlich beraten. Wir setzen uns zusammen und analysieren Ihre Situation. Kommt Ihre Firma als UiS für Corona-Hilfen in Frage, suchen wir das passende Fördermittel für Sie heraus und übernehmen die Antragstellung.
Die Coronaberatung geht weit über die Fördermittelberatung hinaus, denn Ziel der Förderungen ist es konkrete Maßnahmen zu entwickeln, sodass Sie Ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wiederherstellen. Wir erstellen den dazu notwendigen Umstrukturierungsplan und stehen Ihnen für alle weiteren Schritte der Unternehmenssanierung zur Verfügung. Holen Sie sich schnell einen Experten an Ihre Seite, denn jetzt ist schnelles Handeln unabdingbar.