Abwicklungsplan: So wickeln Sie Ihr Unternehmen ab
Unterstützung und Beratung in allen relevanten Fragen zum Abwicklungsplan
Wir bieten Ihnen Unterstützung und Beratung in allen relevanten Fragen zum Abwicklungsplan Ihres Unternehmens.
Bei der Abwicklung einer GmbH oder einer GbR sind verschiedene Regularien zu beachten. Aufgrund der zahlreichen Vorschriften sollten Sie unbedingt einen Berater hinzuziehen, der Sie in allen Phasen der Abwicklung berät und unterstützt.
Rufen Sie uns an und lassen Sie sich persönlich beraten. Nachfolgend stellen wir Ihnen den Abwicklungsplan in seinen Phasen vor.
Abwicklungsplan einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
Die Auflösungs- und Abwicklungsphase
Die Abwicklung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gliedert sich in die Auflösungsphase und die Abwicklungsphase.
Die Auflösungsphase
Die Auflösungsphase ist der Beginn der Abwicklung und hat das Ziel das Vermögen der Gesellschaft abzuwickeln und zu verwerten. Die Abwicklungsphase muss mit einer Dreiviertelmehrheit der Gesellschafter formlos beschlossen werden. Der Auflösungsbeschluss muss dann notariell beglaubigt und in das Handelsregister eingetragen werden. Auch die Liquidatoren müssen in das Handelsregister eingetragen werden und versichern, dass keine rechtlichen Gründe gegen die Abwicklung sprechen.
Die Liquidationsphase
Ziel der Liquidationsphase ist es das Vermögen an die Gesellschafter zu verteilen. Bevor dieser Schritt begonnen werden kann, ist es die Aufgabe der Liquidatoren alle laufenden Geschäfte zu beenden, die noch bestehenden Verpflichtungen der Firma zu erfüllen und offene Forderungen einzuziehen. Vermögen des Unternehmens, etwa Immobilien, Maschinen oder anderes nicht geldwertes Vermögen, muss veräußert und in Geld umgesetzt werden.
Es ist ein Jahresabschluss für jedes Jahr anzufertigen sowie eine Schlussbilanz am Ende der Abwicklung. Die Auflösung einer Gesellschaft muss im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. Mit der Bekanntmachung beginnt das Sperrjahr. Erst nach Ablauf des Sperrjahres kann das noch vorhandene Vermögen auf die Gesellschafter verteilt werden. Ist die Liquidationsphase beendet, wird die Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht.
Abwicklungsplan mit Sonderfall – die GmbH ist vermögenslos
Weiterer Lösungsansatz für Unternehmen in Schwierigkeiten
Ist eine GmbH vermögenslos, kann das Registergericht die Gesellschaft mit der Begründung der Vermögenslosigkeit ohne Abwicklungsplan löschen. Eine Pflicht zur Löschung besteht nicht und die Gesellschafter haben genau zu prüfen, ob noch Ansprüche seitens der Gläubiger bestehen. Sind noch Ansprüche vorhanden, tritt die Insolvenzantragspflicht ein. In diesem Fall wäre die Löschung wegen fehlendem Vermögen ausgeschlossen.
Abwicklungsplan für den GmbH Verkauf
Unsere Alternative für Unternehmen in Schwierigkeiten
Befindet sich Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten, haben Sie verschiedene Möglichkeit. Kommt ein Sanierungsplan mit Fördermitteln nicht mehr in Frage, weil diese die finanziellen Schwierigkeiten nicht lösen können, kann ein Abwicklungsplan ebenso die Lösung sein wie auch eine Insolvenz Ihres Unternehmens.
Unsere Berater bieten Ihnen eine weitere Lösung, die sehr viel unkomplizierter und ohne negative Folgen für Sie als Geschäftsführer ist.
Wir bieten Ihnen den GmbH Verkauf, den wir rechtssicher und legal für Sie abwickeln. Entscheiden Sie sich auf einfachem Wege Ihr Unternehmen aus den Schwierigkeiten zu befreien und starten Sie anschließend in eine unbelastete Zukunft. Ihre Bonität bleibt erhalten und Sie können jederzeit wieder als Geschäftsführer arbeiten. Zudem müssen Sie keine straf- oder zivilrechtlichen Konsequenzen fürchten. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich persönlich beraten.