Unternehmen in Schwierigkeiten De-minimis
De-minimis Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten nicht zulässig
Unternehmen in Schwierigkeiten De-minimis: Haben Sie überlegt De-minimis Beihilfen für Ihr Unternehmen zu beantragen? Dann haben wir leider schlechte Nachrichten für Sie. De-minimis Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht zulässig.
Da wir immer wieder danach gefragt werden, haben wir Ihnen einen kurzen Leitfaden zum Thema „Unternehmen in Schwierigkeiten“ De-minimis zusammengestellt.
Rufen Sie uns an und lassen Sie sich beraten. Wir stellen Ihnen andere Förderungen vor, die für Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten in Frage kommen.
Was ist eine De-minimis Beihilfe?
Definition De-minimis Beihilfe nach der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006
Das Europäische Beihilferecht sieht vor, dass Beihilfen und Subventionen bis zu einem Wert von 200.000 EUR nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. Diese Beihilfen und Subventionen dürfen innerhalb von drei Steuerjahren erhalten werden. In diesem Fall sind die Zuwendungen nicht an die EU-Kommission zur Genehmigung anzumelden. Siehe dazu De-minimis Verordnung (EG) Nr. 1998/2006. Mit der De-minimis Verordnung wurde die Förderung von Unternehmen vereinfacht, die in anderen Fällen einen hohen Aufwand und viel Zeit verursachen.
Was gilt bei Unternehmen in Schwierigkeiten?
„Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten“
De-minimis Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten sind generell unzulässig. In diesem Fall gibt es auch keine Ausnahmen wie sie manchmal für andere Förderungen zu finden sind.
Die Kommission hat den Begriff des „Unternehmens in Schwierigkeiten“ in Nr. 2.1 der Mitteilung der Kommission „Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten“ (Amtsblatt EU C 244 vom 01.10.2004, S. 2-17) definiert.
Es gibt keine gemeinschaftsrechtliche Bestimmung des Begriffes „Unternehmen in Schwierigkeiten“. Daher hat die Europäische Kommission eine Definition entwickelt, die davon ausgeht, dass sich ein Unternehmen in Schwierigkeiten befindet, wenn es nicht in der Lage seine Verluste aus eigenen Mitteln aufzufangen, bzw. auszugleichen. Greift der Staat nicht ein, würden die Schwierigkeiten auf kurze oder mittlere Sicht das Aus des Unternehmens bedeuten.
Grundlage für die Definition Unternehmen in Schwierigkeiten:
Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung trifft die Definition zu, wenn mehr als 50 % des gezeichneten Stammkapitals verloren ist.
Für andere Unternehmensformen gilt die Definition, wenn mehr als 50 % des Eigenkapitals verloren sind.
Sind die innerstaatlichen Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren gegeben, gilt die Definition ebenfalls.
Unternehmen in Schwierigkeiten De-minimis – alternative Förderungen für UiS
Sollte Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten die Definition der Europäischen Kommission erfüllen und somit keine De-minimis Beihilfen beantragen können, rufen Sie uns an und wir beraten Sie zu alternativen Förderungen für UiS.
Als UiS sind Sie nicht grundsätzlich von Förderungen ausgeschlossen, allerdings erweist sich auch in diesem Bereich, dass es eher ein Förderdschungel ist. Ohne Beratung, die ohnehin für einige Förderungen vorausgesetzt wird, blicken Sie als Laie kaum durch.
Lassen Sie sich persönlich beraten und holen Sie sich die Beihilfen, die Ihnen helfen können Ihr Unternehmen zu retten.