Beratung Unternehmen in Schwierigkeiten
Die Beratung Unternehmen in Schwierigkeiten wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst. Zu unterscheiden ist einmal die Beratung für von der Coronakrise betroffene Unternehmen und die Beratung von Unternehmen in Schwierigkeiten nach der Definition der Europäischen Kommission.
Wir stellen Ihnen beide Beratungsförderungen vor und möchten uns als qualifizierte und erfahrene Unternehmensberatung für Unternehmen in Schwierigkeiten empfehlen. Mit Sitz in Berlin beraten wir Firmen in Berlin und bundesweit. In unseren Beratungsleistungen haben wir uns auf Unternehmen, überwiegend Gesellschaften mit beschränkter Haftung, spezialisiert. Selbstverständlich beraten wir auch andere Unternehmensformen.
Rufen Sie unsere Berater an und beantragen auch Sie die Beratungsförderung für Unternehmen in Schwierigkeiten.
Beratung Unternehmen in Schwierigkeiten Coronakrise
Kostenlose Corona-Beratung dank BAFA-Zuschuss
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle finanziert die Unternehmensberatung für Unternehmen, die durch die Coronakrise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Die Beratungskosten werden zu 100 % übernommen und direkt an den Berater ausgezahlt, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen.
Sie sind antragsberechtigt, wenn Ihr Unternehmen nicht vor dem 31.12.2019 in Schwierigkeiten gewesen ist und Sie Ihr Unternehmen vor dem 15.03.2020 gegründet haben. Die Beratungskosten werden bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 4.000 EUR übernommen.
Unsere Berater unterstützen Sie bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel und stellen die Förderanträge für Sie. Sollte die Vorlage eines Businessplans erforderlich sein, erstellen wir diesen ebenso wie einen Liquiditätsplan oder einen Finanzplan. Lesen Sie hier weitere Informationen zur Beratung Unternehmen in Schwierigkeiten Coronakrise.
Beratung Unternehmen in Schwierigkeiten – Unternehmenssicherungsberatung und Folgeberatung
Die Beratung von Unternehmen in Schwierigkeiten beinhaltet verschiedene Schwerpunkte, von denen mindestens ein Schwerpunkt erfüllt werden muss. Oberste Priorität hat die Sicherungsberatung zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Im Anschluss kann eine Folgeberatung stattfinden. Während der Folgeberatung werden die Schwerpunkte der Sicherungsberatung vertieft und Maßnahmen zur Beseitigung der finanziellen Schwierigkeiten bearbeitet.
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten für die Unternehmensberatung.
Beratung ohne Erfüllung Unternehmen in Schwierigkeiten
Sollten die Bedingungen Unternehmen in Schwierigkeiten nicht zutreffen, können Sie dennoch einen Beratungszuschuss erhalten. Die Förderung beträgt maximal 50 % der förderfähigen Beratungskosten und in Ostdeutschland 80 %.
Stay at home – Beratung per Videokonferenz, Telefon oder Mail
Selbstverständlich unterstützen auch wir Stay at home und bieten Ihnen die Beratung Unternehmen in Schwierigkeiten per Videokonferenz, Telefon oder Mail. Sie entscheiden auf welchem Wege Sie beraten werden möchten, wir richten uns gerne nach Ihren Wünschen.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Ganz sicher können wir auch Ihnen helfen Ihr Unternehmen aus den Schwierigkeiten zu befreien.